Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet eine attraktive finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter gezielt weiterbilden möchten. Mit staatlichen Fördermitteln können Arbeitgeber ihre Belegschaft auf die zukünftigen Anforderungen des Arbeitsmarktes vorbereiten – und gleichzeitig Weiterbildungskosten sowie Lohnausfälle erheblich reduzieren.
Doch nicht nur Unternehmen profitieren: Auch Arbeitnehmer haben die Chance, sich mit einer geförderten Weiterbildung beruflich weiterzuentwickeln. Wer seine Qualifikation verbessern möchte, kann dank der finanziellen Unterstützung überzeugende Argumente dafür liefern, warum sich sein Arbeitgeber an den Weiterbildungskosten beteiligen sollte.
✔ Unternehmen sparen bis zu 100 % der Weiterbildungskosten
✔ Bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Qualifizierung
✔ Mitarbeiter profitieren von verbesserten Karrierechancen & Job-Sicherheit
✔ Gezielte Fachkräftesicherung für die Zukunft
Investiere in die Zukunft deines Teams und sichere dir finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen. Unsere Experten helfen dir bei der Antragstellung und ermitteln die beste Förderlösung für dein Unternehmen.
Mit der BIA Akademie GmbH vom Qualifizierungschancengesetz profitieren – Staatliche Förderung für deine Weiterbildung!Nutze die Vorteile des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) und sichere dir bis zu 100 % Förderung für Weiterbildungen deiner Mitarbeiter! Die BIA Akademie GmbH begleitet dich von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Qualifizierung – kostenlos und professionell.
✅ 1. Weiterbildungsbedarf ermitteln
Wir analysieren deine Anforderungen und finden die passenden Qualifizierungsmaßnahmen für dein Unternehmen.
✅ 2. Fördermöglichkeiten klären
Unsere Experten prüfen, welche staatlichen Förderprogramme für dich infrage kommen, und beraten dich zu den besten Optionen.
✅ 3. Antragstellung & Abstimmung
Wir unterstützen dich bei der Antragstellung (Dauer ca. 2 Wochen) und koordinieren alles mit den zuständigen Stellen.
✅ 4. Weiterbildung flexibel gestalten
Ob online, in Präsenz oder hybrid – wir bieten maßgeschneiderte Weiterbildungen für dein Team!
Lass dich kostenlos beraten und nutze staatliche Zuschüsse für die Weiterbildung deiner Mitarbeiter!
Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich gezielt an:
Ziel ist es, durch gezielte Qualifizierungen die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und Unternehmen bei der Fachkräftesicherung zu unterstützen.
Damit eine Weiterbildung förderfähig ist, muss sie folgende Kriterien erfüllen:
Zwischen zwei geförderten Weiterbildungen über das Qualifizierungschancengesetz müssen in der Regel mindestens zwei Jahre liegen.
Externer, zertifizierter Bildungsträger erforderlich
Die Weiterbildung darf nicht vom Unternehmen selbst durchgeführt werden. Sie muss von einem zertifizierten Träger nach AZAV angeboten werden – z. B. durch die BIA Akademie GmbH.
Mindestdauer der Weiterbildung: 121 Stunden
Die Weiterbildung muss eine Gesamtdauer von mindestens 121 Unterrichtsstunden haben, um förderfähig zu sein.
Abgeschlossene Ausbildung liegt mindestens 2 Jahre zurück
In der Regel sollte der zuletzt abgeschlossene Berufsausbildungsabschluss mindestens zwei Jahre zurückliegen.
Ausnahme: Bei persönlichen Gründen kann diese Frist verkürzt werden. Wir beraten Sie hierzu gerne individuell.
Für Arbeitgeber & Arbeitnehmer: Weiterbildung mit Förderung starten
Die BIA Akademie GmbH ist zertifizierter Bildungsträger nach AZAV und bietet zahlreiche förderfähige Weiterbildungen an – flexibel als Online-, Präsenz- oder Hybridkurse.
Unsere Experten unterstützen Sie!
Letzte Förderung mindestens 2 Jahre zurück
Zwischen zwei geförderten Weiterbildungen über das Qualifizierungschancengesetz müssen in der Regel mindestens zwei Jahre liegen.
Externer, zertifizierter Bildungsträger erforderlich
Die Weiterbildung darf nicht vom Unternehmen selbst durchgeführt werden. Sie muss von einem zertifizierten Träger nach AZAV angeboten werden – z. B. durch die BIA Akademie GmbH.
Mindestdauer der Weiterbildung: 121 Stunden
Die Weiterbildung muss eine Gesamtdauer von mindestens 121 Unterrichtsstunden haben, um förderfähig zu sein.
Abgeschlossene Ausbildung liegt mindestens 2 Jahre zurück
In der Regel sollte der zuletzt abgeschlossene Berufsausbildungsabschluss mindestens zwei Jahre zurückliegen.
Ausnahme: Bei persönlichen Gründen kann diese Frist verkürzt werden. Wir beraten Sie hierzu gerne individuell.
Für Arbeitgeber & Arbeitnehmer: Weiterbildung mit Förderung starten
Die BIA Akademie GmbH ist zertifizierter Bildungsträger nach AZAV und bietet zahlreiche förderfähige Weiterbildungen an – flexibel als Online-, Präsenz- oder Hybridkurse.
Unsere Experten unterstützen Sie!
Für eine persönliche Beratung rufen Sie uns unter030 / 22 47 24 26an oder schreiben Sie eine E-Mail aninfo@bia-akademie.de. Von Montag bis Freitag zwischen 10 und 18 Uhr steht Ihnen unser Beratungsteam auch ohne vorherige Anmeldung zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie und erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.