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Anschrift
Möllendorffstraße 49 10367 Berlin - Lichtenberg
Öffnungszeiten
Mo- Fr: 09-19 Uhr Öffnungszeiten
Für Unternehmen (QCG)
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Maximale Förderung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet eine attraktive finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter gezielt weiterbilden möchten. Mit staatlichen Fördermitteln können Arbeitgeber ihre Belegschaft auf die zukünftigen Anforderungen des Arbeitsmarktes vorbereiten – und gleichzeitig Weiterbildungskosten sowie Lohnausfälle erheblich reduzieren.

Doch nicht nur Unternehmen profitieren: Auch Arbeitnehmer haben die Chance, sich mit einer geförderten Weiterbildung beruflich weiterzuentwickeln. Wer seine Qualifikation verbessern möchte, kann dank der finanziellen Unterstützung überzeugende Argumente dafür liefern, warum sich sein Arbeitgeber an den Weiterbildungskosten beteiligen sollte.

Vorteile für Arbeitgeber & Arbeitnehmer:

Unternehmen sparen bis zu 100 % der Weiterbildungskosten
Bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Qualifizierung
Mitarbeiter profitieren von verbesserten Karrierechancen & Job-Sicherheit
Gezielte Fachkräftesicherung für die Zukunft

Nutze die Förderung für dein Unternehmen!

Investiere in die Zukunft deines Teams und sichere dir finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen. Unsere Experten helfen dir bei der Antragstellung und ermitteln die beste Förderlösung für dein Unternehmen.

So profitieren Unternehmen von der staatlichen Förderung

Mit der BIA Akademie GmbH vom Qualifizierungschancengesetz profitieren – Staatliche Förderung für deine Weiterbildung!Nutze die Vorteile des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) und sichere dir bis zu 100 % Förderung für Weiterbildungen deiner Mitarbeiter! Die BIA Akademie GmbH begleitet dich von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Qualifizierung – kostenlos und professionell.

Unser 100 % Service – Schritt für Schritt zur Förderung

1. Weiterbildungsbedarf ermitteln
Wir analysieren deine Anforderungen und finden die passenden Qualifizierungsmaßnahmen für dein Unternehmen.

2. Fördermöglichkeiten klären
Unsere Experten prüfen, welche staatlichen Förderprogramme für dich infrage kommen, und beraten dich zu den besten Optionen.

3. Antragstellung & Abstimmung
Wir unterstützen dich bei der Antragstellung (Dauer ca. 2 Wochen) und koordinieren alles mit den zuständigen Stellen.

4. Weiterbildung flexibel gestalten
Ob online, in Präsenz oder hybrid – wir bieten maßgeschneiderte Weiterbildungen für dein Team!

Jetzt Förderung sichern & Fachkräfte qualifizieren!

Lass dich kostenlos beraten und nutze staatliche Zuschüsse für die Weiterbildung deiner Mitarbeiter!​​​​​​​

Voraussetzungen für die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Mit staatlicher Unterstützung Mitarbeitende zukunftssicher qualifizieren– das ermöglicht dasQualifizierungschancengesetz. Unternehmen und Arbeitnehmer profitieren von attraktiven Fördermöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit. Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um die Förderung zu erhalten, erfahren Sie hier im Überblick.

Voraussetzungen für die Förderung

Zielgruppe des Qualifizierungschancengesetzes – Wer kann gefördert werden?

Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich gezielt an:

  • Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten durch technologischen Wandel, Automatisierung oder Digitalisierung gefährdet sind
  • Beschäftigte, die vom Strukturwandel ihrer Branche betroffen sind
  • Fachkräfte, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben – also in Berufen mit hohem Fachkräftemangel

Ziel ist es, durch gezielte Qualifizierungen die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und Unternehmen bei der Fachkräftesicherung zu unterstützen.

Inhalte der geförderten Weiterbildung

Damit eine Weiterbildung förderfähig ist, muss sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Maßnahme vermittelt fachlich relevante Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen
  • Sie geht über kurzfristige, arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinaus
  • Die Weiterbildung darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein
  • Sie dient der nachhaltigen beruflichen Entwicklung der Mitarbeitenden

weitere Voraussetzung...

Zwischen zwei geförderten Weiterbildungen über das Qualifizierungschancengesetz müssen in der Regel mindestens zwei Jahre liegen.

Externer, zertifizierter Bildungsträger erforderlich

Die Weiterbildung darf nicht vom Unternehmen selbst durchgeführt werden. Sie muss von einem zertifizierten Träger nach AZAV angeboten werden – z. B. durch die BIA Akademie GmbH.

Mindestdauer der Weiterbildung: 121 Stunden

Die Weiterbildung muss eine Gesamtdauer von mindestens 121 Unterrichtsstunden haben, um förderfähig zu sein.

Abgeschlossene Ausbildung liegt mindestens 2 Jahre zurück

In der Regel sollte der zuletzt abgeschlossene Berufsausbildungsabschluss mindestens zwei Jahre zurückliegen.
Ausnahme: Bei persönlichen Gründen kann diese Frist verkürzt werden. Wir beraten Sie hierzu gerne individuell.

Für Arbeitgeber & Arbeitnehmer: Weiterbildung mit Förderung starten

Die BIA Akademie GmbH ist zertifizierter Bildungsträger nach AZAV und bietet zahlreiche förderfähige Weiterbildungen an – flexibel als Online-, Präsenz- oder Hybridkurse.

Unsere Experten unterstützen Sie!

weitere Voraussetzung...

Letzte Förderung mindestens 2 Jahre zurück

Zwischen zwei geförderten Weiterbildungen über das Qualifizierungschancengesetz müssen in der Regel mindestens zwei Jahre liegen.

Externer, zertifizierter Bildungsträger erforderlich

Die Weiterbildung darf nicht vom Unternehmen selbst durchgeführt werden. Sie muss von einem zertifizierten Träger nach AZAV angeboten werden – z. B. durch die BIA Akademie GmbH.

Mindestdauer der Weiterbildung: 121 Stunden

Die Weiterbildung muss eine Gesamtdauer von mindestens 121 Unterrichtsstunden haben, um förderfähig zu sein.

Abgeschlossene Ausbildung liegt mindestens 2 Jahre zurück

In der Regel sollte der zuletzt abgeschlossene Berufsausbildungsabschluss mindestens zwei Jahre zurückliegen.
Ausnahme: Bei persönlichen Gründen kann diese Frist verkürzt werden. Wir beraten Sie hierzu gerne individuell.

Für Arbeitgeber & Arbeitnehmer: Weiterbildung mit Förderung starten

Die BIA Akademie GmbH ist zertifizierter Bildungsträger nach AZAV und bietet zahlreiche förderfähige Weiterbildungen an – flexibel als Online-, Präsenz- oder Hybridkurse.

Unsere Experten unterstützen Sie!

Noch Fragen? Lassen Sie sich beraten

Für eine persönliche Beratung rufen Sie uns unter030 / 22 47 24 26an oder schreiben Sie eine E-Mail aninfo@bia-akademie.de. Von Montag bis Freitag zwischen 10 und 18 Uhr steht Ihnen unser Beratungsteam auch ohne vorherige Anmeldung zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie und erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Wir respektieren Ihre Privatsphäre.

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