Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) vom Jobcenter ist eine wertvolle Maßnahme für die berufliche (Wieder-) Eingliederung gemäß § 45 SGB III. Wenn Sie arbeitslos oder arbeitssuchend sind, haben Sie Anspruch auf den AVGS. Mit diesem Gutschein können Sie unterschiedliche Angebote in Anspruch nehmen, um Ihre berufliche Perspektive zu verbessern – sei es durch ein Coaching, das Sie optimal auf Bewerbungen und Ihre berufliche Zukunft vorbereitet, oder durch eine Weiterbildung, die Ihre fachlichen Qualifikationen erweitert.
Maßnahme auswählen
Wählen Sie das passende Coaching oder die Weiterbildung, die Sie mit dem AVGS in Anspruch nehmen möchten. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, die für Sie richtige Maßnahme zu finden.
AVGS beantragen
Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie bequem online beantragen. Halten Sie dazu Ihre Kundennummer vom Jobcenter sowie das Datum bereit, an dem Sie arbeitslos wurden.
AVGS einlösen und Kurs starten
Mit dem AVGS sind unsere Kurse und Coachings für Sie kostenfrei, da sie vom Jobcenter übernommen werden. Sobald der Gutschein genehmigt wurde, können Sie direkt starten!
Jetzt den AVGS beantragen und den nächsten Schritt in Ihrer beruflichen Zukunft gehen!