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Allgemeiner Integrationskurs
Integrationskurse

Allgemeiner Integrationskurs mit 700 Unterrichtseinheiten


Inhalt

Der allgemeine Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtsstunden und hat zum Ziel, in 600 Unterrichtsstunden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) sowie in 100 Unterrichtsstunden Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland zu vermitteln. Der Erwerb der Deutschkenntnisse geschieht anhand von alltagsbezogenen Inhalten wie Arbeit, Wohnen, Gesundheit oder Ämter und Behörden. Im 100 Unterrichtsstunden umfassenden Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt. Der allgemeine Integrationskurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) und "Leben in Deutschland" (LiD) ab.

Sie können alle 100 UE in diesen Kurs einsteigen. Termine für diesen Kurs sind:
Basis-Modul 100 UE: 23.01.2023
Basis-Modul 200 UE: 20.02.2023
Basis-Modul 300 UE: 20.03.2023
Aufbau-Modul 100 UE: 03.05.2023
Aufbau-Modul 200 UE: 05.06.2023
Aubau-Modul 300 UE: 03.07.2023

Aufbau

Der Integrationskurs setzt sich aus folgenden Elementen zusammen.
1. Theoretischer Unterricht
2. externe Sprachprüfungen (DTZ und LiD)
1. Theoretischer Unterricht
- Basiskurs mit 300 UE (UE = Unterrichtseinheiten)
- Aufbaukurs mit 300 UE
Diese 600 UE werden mit der Sprachprüfung DTZ = Deutschtest für Zuwanderer abgeschlossen. Danach geht es mit dem Orientierungskurs weiter.
1. Theoretischer Unterricht
- Orientierungskurs mit 100 UE (UE = Unterrichtseinheiten)
Diese 100 UE werden mit der Sprachprüfung LiD = Leben in Deutschland abgeschlossen. 
Bei Bestehen beider Prüfungen, haben Sie den Intergrationskurs erfolgreich absolviert. Wenn Sie die Prüfung DTZ  bestehen, aber die Prüfung LiD nicht, dann können Sie die Prüfung LiD auf eigene Kosten (25,00 € pro Prüfung) nachholen. Haben Sie die  DTZ und die LiD nicht bestanden, können Sie eine Wiederholung beantragen. Diese umfasst noch einmal 300 UE. Danach nehmen Sie wieder an den Prüfungen teil, die Sie nicht bestanden haben (DTZ oder LiD oder beide).

Perspektiven nach der Qualifizierung

Mit dem erfolgreichen Bestehen des Intergrationskurses können Sie an weiteren Sprachkursen des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie an den Sprachkursen des Landes Berlin teilnehmen. Wir beraten Sie gerne zu Ihren persönlichen Perspektiven mit dem Besuch Ihres Integrationskurses.

Teilnahmevoraussetzungen

Ausländer/innen, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus. Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer/innen können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind. Ausländer/innen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnahme verpflichtet werden. Spätaussiedler/innen und ihre Familienangehörigen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung. Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden. Ausländer/innen, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist. Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger/innen, Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt

Lernmittel, Methode & Ausstattung

Lehrmittel: vorgegebene Lehrbücher des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Lernmittel: Whiteboard, Beamer, Scripte, Anschauungsmaterial, Exkursionen

Fördermöglichkeiten

Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 2,20 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.

Abschluss & Zertifikate

Zertifikat DTZ und LiD (DTZ = Deutschtest für Zuwanderer / LiD = Leben in Deutschland)
  • Aktuelle Starttermine

    • Individuelle Terminvereinbarung jederzeit möglich
      Kursdauer: 6-9 Monate
      Unterrichtsstunden: 700
  • Kontakt / Ansprechpartner

  • Downloads

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