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Berufsbezogener Sprachkurs mit Zielniveau B1
(DeuFöV nach §45a AufenthG)

Berufsbezogener Sprachkurs mit Zielniveau B1 (DeuFöV nach §45a AufenthG)


Inhalt

Ziel des B1-Moduls ist es, den Teilnehmenden Kenntnisse und Kompetenzen in der deutschen Sprache zu vermitteln, die im Rahmen des GER mit dem Sprachniveau B1 definiert sind.

Qualifizierungsschwerpunkte

  • Wortschatzerweiterung zur besseren Kommunikation im Beruf
  • Verbesserung des Hörverstehens und der Lesekompetenz
  • Anwendung praxisbezogener Grammatik
  • Basiswissen über Arbeitsrecht und Berufskunde in Deutschland
  • Interkulturelle Kompetenzerweiterung

Ziel des DeuFöV Basismoduls B1 ist außerdem der Erwerb guter Deutschkenntnisse und Kenntnisse des Rechts- und Gesellschaftssystems, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern.

Zielgruppe

  • arbeitssuchende oder arbeitslose Personen
  • deutsche Staatsbürger und Bürger der EU mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung
  • Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive
  • geduldete Personen nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG

Aufbau

Der Aufbau des Berufssprachkurses richtet sich nach dem jeweiligen Lehrbuch, welches im Unterricht verwendet wird. Unsere Fachdozenten/-innen sind in der Vermittlung der deutschen Sprache qualifiziert und vom Bamf (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) zugelassen. Nur zugelassene Dozenten/-innen dürfen in den Berufssprachkursen unterrichten. Damit wird die Qualität der Berufssprachkurse gewährleistet. Für den Berufssprachkurs B1 ist der Unterrichtsaufbau wie folgt:
1. B1 mit 320 UE
2. B1 - Prüfungsvorbeireitung mit 80 UE
3. B1 = 400 UE gesamt

nach Abschluß der 400 UE erfolgt eine Woche später dieB1-telc-Prüfung bei uns. 

Teilnahmevoraussetzungen

 
  • absolvierter Integrationskurs ohne bestandene Prüfung und Deutschsprachkenntnisse auf A2-Niveau nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER)
  • A2 - Zertifikat

Fördermöglichkeiten

Das Programm "Berufsbezogener Sprachkurs mit Zielsprachniveau B1 (DeuFöV-B1 nach §45a AufenthG)" wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert. Die Berechtigung/Verpflichtung zum Kurs erfolgt durch das zuständige JobCenter oder die Agentur für Arbeit für:

  • Auszubildende nach § 57 SGB III, Arbeitssuchende und/oder Leistungsempfänger nach SGB II oder SGB III
  • Personen, die bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend oder ausbildungssuchend gemeldet sind oder Leistungen nach dem SGB II erhalten
  • Personen, die sich im Anerkennungsverfahren ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses befinden

Abschluss & Zertifikate

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung der BIA Akademie GmbH und bei Bestehen der Prüfung das telc-Sprachzertifikat B1.

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