Unsere AEVO-Kurse sind modular aufgebaut und basieren auf den vier Handlungsfeldern der Ausbildereignungsverordnung:
Um an der Ausbildereignungsprüfung (AEVO) teilzunehmen und den AdA-Schein zu erwerben, ist eine sogenannte fachliche Eignung gemäß § 76 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erforderlich. Diese wird in der Regel durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium nachgewiesen.
Diese Voraussetzungen dienen dazu, die fachliche und pädagogische Eignung sicherzustellen, um Auszubildende kompetent begleiten zu können.
Unter diesen Voraussetzungen ist die Teilnahme am Kurs für Sie kostenlos.